Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Servicereparaturen Generalüberholungen und Garantiebedingungen im Bereich Service, all time Service und Service Point gelten für unsere Lieferungen und Leistungen Namentlich Zollernalb Werkzeuge Germany.
Dies betrifft im speziellen auch alle Aufträge zur Tätigung unserer Serviceangebote wie Reparatur, Garantie Reparatur, Generalüberholung und Instandhaltung. Eingeschlossen natürlich Vorarbeiten wie zb. die Überprüfung der Werkzeuge auf Schäden und im Zusammenhang damit die Kostenvoranschlagserhebung und die Lieferung und allgemeine Leistungsangebote der Zollernalb Werkezuge Germany.
A) Vertragsabschluss Leistung im Service, Abnahme, Lieferungen und Auslieferungen und entgegenahme in unserem Servicepoint bzw. Reparatur Werkstatt/Werkstätten und Eigentumsvorbehalt.
- Die Ausführung unserer Serviceleistungen erfolgt in den dafür vorgesehenen Reparaturwerkstätten bzw. Service Points oder verifizierten Partnerservicepoints.
Im Falle eines Zustandekommens und Auftragsbestätigung eines Reparaturauftrages oder Service Garantie Reparatur ist der Inhalt dieses Vertrages maßgeblich. Wir behalten uns aber in jedem Falle vor geringfügige bzw. vertretbare Abweichungen davon vorzunehmen.
Reparatur Dauer bzw. die Fristen dafür beruhen auf Schätzungen und Erfahrungswerte sind aber regelmäßig unverbindliche. Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung durch Zollernalb Werkzeuge Germany. - Bei Generalüberholung oder Instandsetzung oder Garantiereparaturen sind wir auch entgegen den Bestimmungen aus Punkt 1. Dazu berechtigt in der Folge des Service Vorgangs gefundene Mängel zu beseitigen bzw. Reparieren. Dies erfolgt insbesondere dann wenn die Betriebssicherheit nicht mehr gegeben ist. Ansonsten werden Service Leistungen strikt nach dem Inhalt der Reparatur Aufträge getätigt sofern keine Sicherheitsbedenken dagegen stehen.
- Der im Auftrag zugrundeliegende Kostenvoranschlag ist verbindlich und wird von der Serviceleistung als Maßgabe bzw. Leitlinie verwendet. Eine Abweichung ist nur bis zu 20% des vereinbarten Betrages ohne Rücksprache möglich. Dies gilt insbesondere dann wenn Notwendige Reparatur Maßnahmen erfolgen müssen die während der Regulären Reparatur Leistung anfallen. Siehe Punkt 3.
B) Haftung und Gewährleistung bzw. Garantieverlängerung
- Im Übrigen, insbesondere für etwaige Verluste, Beeinträchtigungen, Beschädigungen, Mängel usw. und Verletzungen Rechte dritter sowie Rechtsgüter des Kunden die auf den Reparaturgegenstand zurückzuführen sind haftet Zollernalb Werkzeuge nur, sofern vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zu vertreten hat.
- Transporte wie Zurückführung des Reparaturgegenstands an den Kunden aus unseren Servicedienstleistungen und Lagerungen erfolgen immer auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ausgenommen davon sind ausdrückliche schriftliche Vereinbarungen.
- Auf schriftlichen Wunsch der Kunden werden Kostenpflichtige Maßnahmen zur Absicherung der Sache für den Hin Transport, Rücktransport und die Lagerung vorgenommen. Die Kosten hierfür werden vom Kunden getragen und in Rechnung gestellt falls keine Vorleistung vereinbart ist. Während der Serviceleistungen wie Reparatur, Service Reparatur etc. (Siehe Allgemeine Vertragsbedingungen) besteht seitens Zollernalb Werkzeuge kein Versicherungsschutz. Hierfür hat der Kunden für einen weiteren Versicherungsschutz Sorge zu tragen.
- Ausgetauschte Teile haben weiterhin eine Gewähr von 24 Monaten sofern diese Neu und Ungebraucht sind. Wiederverwertete bzw. Recycelte Ersatzteile oder Generalüberholte Maschinen haben eine Gewähr von 12 Monaten. Auf eine verlängerte Garantie hat der Kunde keinen Anspruch. Dies trifft mit Gefahrenübergang an den Kunden zu. Eingeschlossen werden auch andere Auftraggeber als der Kunde. Generell geht die Gefahr mit der Auslieferung des Werkzeuges auf den Kunden über. Davon unerheblich ist ob die Transportkosten von Zollernalb Werkzeuge oder Kunden oder von dritten getragen wird.
- Weitergehende Ersatzansprüche gleich welcher Art sind vom Kunden oder Auftraggeber ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht nach dem Produkthaftungsgesetz wenn Fehler am Produkt für Personen und Sachschäden gehaftet wird. Ebenso bei Eigenschaften die wir ausdrücklich schriftlich Garantiert haben.
B) Sonstiges
- Soweit durch unsere Bedingungen nicht oder abweichen geregelt greifen Vorschriften zum Werkvertrag im Zivilrecht
- Zwischen Zollernalb Werkzeuge und dem Kunden in Sachen Rechtsbeziehungen, Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Zollernalb Werkzeuge oder Ort der Service Dienst Stelle oder Service Partners.
- Unwirksamkeiten in diesen Geschäftsbedingungen (Gegenwart/Zukunft) einzelner Bestimmungen berühren nicht die Wirksamkeiten anderer Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen Zollernalb Werkzeugen
- und Kunden bzw. Auftraggebern.