ZOLLERNALB WERKZEUGE GERMANY
Garantie (Stand 01.06.2016)
Alle ZOLLERNALB-Elektrowerkzeuge werden sorgfältig geprüft, getestet und unterliegen den strengen Kontrollen der ZOLLERNALB-Qualitätssicherung.
Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Für diese Werkzeuge leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
- Wir leisten Garantie nach Maßgabe der folgenden Regelungen (Nr. 2 – 7) durch kostenlose Behebung der Mängel am Werkzeug, die nachweislich innerhalb der Garantiezeit auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen.
2.a Die Garantiezeit beträgt 24 Monate, bei gewerblichem oder beruflichem Gebrauch oder gleichzusetzender Beanspruchung 12 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf durch den Erstabnehmer. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg.
2.b Für alle, privat genutzten (nicht gewerblichen), Elektrowerkzeuge und Motoren (mit Ausnahme Akku- Energiesystemen ) verlängert sich die Garantiezeit auf 36 Monate. Dies gilt ausschließlich für eine Online Anmeldung innerhalb 4 Wochen ab Kaufdatum. (Ladegeräte, Zollernalb Energiesysteme, Akku´s sowie beigefügtes/mitgeliefertes Zubehör und Zubehör im Allgemeinen sind von unserer 2+1 Garantieverlängerung ausgeschlossen. ) Die Garantieverlängerung gilt ausschließlich für die von uns ausgewählten und Authentifizierten Händler die unser 2+1 Garantie Logo tragen bzw. diese mit dem Produkt anbieten.
Die Registrierung kann ausschließlich unter www.zollernalbwerk/service erfolgen. Als Bestätigung gilt der Registrierungsbeleg sowie der Original Kaufbeleg aus dem Ort, Datum sowie die Daten des Kunden und Händlers hervorgehen. Nur mit Bestätigung des Datenschutzbestimmungen, der Speicherung Ihrer Daten bzw. Zustimmung zu unseren AGB´s wird eine Anmeldung zu Unserem 2+1 Garantie Service ermöglicht.
Die Zollernalb 2+1 Garantie Bestimmung gilt ausschließlich für den auf dem Kaufbeleg genannten Käufer und ist nach Weiterverkauf NICHT übertragbar. Bei gewerblichem Gebrauch oder Privatem ähnlichem Gebrauch besteht siehe Punkt 2.a kein Anspruch auf Verlängerte Garantie. (Die folgenden Punkte der Garantie Erklärung sind für die Erweiterte Garantie ebenso bestimmend)
- Von der Garantie ausgenommen sind:
– Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängel am Werkzeug, die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind.
– Mängel am Werkzeug, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen
Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind.
– Mängel am Werkzeug, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Zollernalb-Originalteile sind.
– Werkzeuge, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden.
– Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Werkzeugs unerheblich sind.
- Die Behebung des von uns als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt in der Weise, dass wir das mangelhafte Werkzeug nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder durch ein einwandfreies Werkzeug (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ersetzte Werkzeuge oder Teile gehen in unser Eigentum über.
- Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Werkzeug mit dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, bei dem Verkäufer oder bei einer der in der Bedienungsanleitung genannten Kundendienststellen vollständig vorzulegen oder einzusenden.
Teilweise oder komplett zerlegte Werkzeuge können nicht als Garantiefall vorgelegt oder eingesandt werden. Sendet der Käufer das Werkzeug an den Verkäufer oder an eine Kundendienststelle ein, liegen Transportkosten und das Transportrisiko beim Käufer.
- Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Werkzeug werden durch unsere Garantie nicht begründet.
- Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Werkzeug weder verlängert noch erneuert. Obige Garantien gelten für Werkzeuge, die in Europa gekauft und dort verwendet werden. Für diese Garantie gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG